StartTerms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anerkennung und Verbindlichkeit der Lieferbedingungen

Alle Angebote und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

 

 

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchenübliche Annährungswerte dar. Technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Konstruktion- und Materialänderungen behalten wir uns vor.

 

 

Preise

Unsere in den Listen aufgeführten Preise sind Netto-Preise zuzüglich Mehrwertsteuer für Einzelhändler. Sie schließen Verpackung ein und gelten frei Bestimmungsstation auf günstigstem Wege. Die Auswahl des Transportführers bleibt uns vorbehalten. Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von EUR 500,- innerhalb Deutschlands bzw. unter einem Nettowarenwert von EUR 1000,- innerhalb Europas gehen Versandkosten zu Lasten des Bestellers.

 

 

Lieferung, Versand, Lieferzeit

Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, Spedition oder eigenen LKW. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Besteller über. Bei Transportschäden oder Verlust der Sendung wird eine sofortige Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer empfohlen. Die Lieferfristen werden so bestimmt, dass sie bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Fristen durch unsere Unterlieferanten eingehalten werden können. Dennoch gilt die Lieferzeit als annähernd vereinbart. Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die wir trotz nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dabei ist unerheblich, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind. Z.B. höhere Gewalt, Verzögerung in der Auslieferung und Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen. Eintretende Hindernisse haben wir dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Wird die Lieferung oder Leistung durch einen der oben angeführten Umstände unmöglich, werden wir von unseren Lieferverpflichtungen befreit. Der Abnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist seinerseits vom Vertrage zurückzutreten. Soweit wir selbst in Verzug geraten, kann der Besteller nur nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurücktreten. Weitergehende Rechte kann der Abnehmer nicht geltend machen.

 

 

Verpackung

Der Empfänger der Ware ist für die Entsorgung der Verpackung selbst
verantwortlich.

 


Beanstandungen

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich – bei erkennbaren Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Ein Rücktrittsrecht hat der Abnehmer nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben, bzw. eine uns vom Abnehmer gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen zu lassen. Ausgenommen von allen Gewährleistungsansprüchen bleiben Mängel oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, atmosphärische Einflüsse oder nicht fachgerechte Montage durch Dritte entstehen. Dies gilt auch für Mängel und Beschädigungen, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind. Mängelrügen berechtigen  nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.

 

 

Zahlung

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung können wir Zinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest, sowie nach Vereinbarung und unter Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Eine Verpflichtung zur Hereinnahme besteht nicht. Diskontspesen gehen vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an zu Lasten des Abnehmers und sind sofort zahlbar. Bei Abnahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Abnehmers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die eine wesentliche Verschlechterung der Verhältnisse der Vermögensverhältnisse des Abnehmers vermuten lassen und demgemäß die Durchsetzung unserer Ansprüche gefährden, sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheiten zu verlangen und im Verweigerungsfalle noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Abnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen; dies gilt nicht für rechtskräftig festgestellte Forderungen.

 

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwerts bei uns. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt erst dann als Zahlung, wenn die Einlösung des Papiers erfolgt ist. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltskäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, hat uns der Abnehmer darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Forderungen des Abnehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an uns ab;   wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des uns zustehenden Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, die Abtretung Drittkäufern bekanntzugeben, sowie uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für den Lieferanten vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGB i.i.S 868) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweglichen Sachen (BGB i.i.S. 868) ist ausgeschlossen.

 

 

Datenschutz

Die Irion Vertriebs GmbH erhebt und verarbeitet gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO personenbezogene Daten, wenn diese zur Durchführung eines Vertrages oder zur Abwicklung von Geschäften mitgeteilt werden. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Personen persönlich identifiziert werden können (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer u.ä.). Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt lediglich zu geschäftlichen Zwecken. Nach dem Ende der geschäftlichen Beziehung werden die Daten mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht. Die rechtliche Grundlage unseres Datenschutzes bildet die Datenschutzverordnung (DSGVO) und das Telemediengesetz (TMG). Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung ist die „IRION Vertriebs GmbH mit Sitz in der Frohnradstraße 17 in 63768 Hösbach, Telefon: +49 (0) 6021 583635 0, Fax: +49 (0) 6021 583635 20, E-Mail: irion@irion-gun.de“. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Nach den angewendeten Gesetzen hat man verschiedene Rechte bezüglich personenbezogener Daten. Sollten diese Rechte geltend gemacht werden wollen, ist eine Anfrage an die oben genannten Kontaktdaten, unter eindeutiger Identifizierung der Person, zu richten.

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